Energiegemeinschaften
Energiegemeinschaften geben Bürger*innen die Möglichkeit, Energie gemeinsam zu produzieren und zu nutzen, um so aktiv zum Ausbau erneuerbarer Energiequellen beizutragen.
Mit dem Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz ist es erstmals möglich, dass Personen (oder auch Unternehmen und Institutionen) sich zusammenschließen und über Grundstücksgrenzen hinweg Strom produzieren, speichern, verbrauchen und verkaufen.
Zwei Energiegemeinschafts-Modelle bieten sich an:
Die Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft (EEG) darf Energie aus erneuerbaren Quellen erzeugen, speichern, verbrauchen und verkaufen. EEG sind lokal beschränkt und können ihre Anlagen nur innerhalb des Konzessionsgebiets eines einzelnen Netzbetreibers betreiben. Mitglieder oder Gesellschafter können Privat- oder Rechtspersonen sein, die im Nahebereich der Erzeugungsanlage(n) angesiedelt sein müssen. Kleine und mittlere Unternehmen können sich beteiligen, sofern die Energiegemeinschaft nicht ihr gewerblicher oder beruflicher Hauptzweck ist. Großunternehmen und Energieunternehmen sind von der Teilnahme an EEGs ausgeschlossen.
Eine Bürgerenergiegemeinschaft (BEG) kann elektrische Energie über die Konzessionsgebiete mehrerer Netzbetreiber in ganz Österreich erzeugen, speichern, verbrauchen und verkaufen. Hier ist auch die Teilnahme von Energieversorgungsunternehmen möglich, die Kontrollausübung ist jedoch nur natürlichen Personen, Gebietskörperschaften und Kleinunternehmen erlaubt.
Könnte die Teilnahme an einer Energiegemeinschaft für Sie interessant sein?
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Weitere Infos
> Die Webseite der österreichischen Koordinationsstelle für Energiegemeinschaften informiert über die Grundlagen und Vorteile von Energiegemeinschaften wie auch über rechtliche Rahmenbedingungen
> In jedem österreichischen Bundesland gibt es eine Beratungsstelle, die bei der Gründung von Energiegemeinschaften begleitend zur Seite steht.