Power-Purchase-Agreement (PPA)
Bei einem Power-Purchase-Agreement (PPA) schließt ein Unternehmen einen langfristigen Stromliefervertrag mit einem/einer Kraftwerksbetreiber*in ab, um so den Bezug von Strom aus Erneuerbaren langfristig zu sichern. Weil fixe Preisvereinbarungen getroffen werden, sichern sich Firmen damit gegen Strompreisschwankungen ab.
PPAs können unterschiedlich – ganz nach den Bedürfnissen der jeweiligen Unternehmen – ausgestaltet sein. Im Wesentlichen unterscheidet man zwei Typen:
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Beim On-Site-PPA wird der/die Verbraucher*in per Direktleitung mit der PV-Anlage auf dem Grundstück verbunden. Deren/Dessen Vertragspartner*in übernimmt die Entwicklung des Projekts und ist für den Bau und dessen Finanzierung sowie den Betrieb der Anlagen und der Infrastruktur verantwortlich. Der Strom steht dem/der Verbraucher*in direkt zur Verfügung. Wird weniger Energie produziert als benötigt, liefert der/die Anlagenbetreiber*in die erforderliche Menge über das Verteilernetz. Liegt die Produktion über dem Strombedarf, wird die überschüssige Energie ins öffentliche Netz eingespeist.
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Beim physischen PPA-Modell bekommt der/die Verbraucher*in den Strom von einer PV-Anlage des/der Vertragspartner*in. Im Unterschied zum On-Site-PPA wird der/die Kund*in nicht über eine Direktleitung, sondern über das öffentliche Stromnetz versorgt.